Weitere Entscheidung unten: SG Leipzig, 27.06.2001

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   OLG Celle, 28.06.2000 - 9 U 54/00   

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OLG Celle, 28.06.2000 - 9 U 54/00 (https://dejure.org/2000,4942)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.06.2000 - 9 U 54/00 (https://dejure.org/2000,4942)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 9 U 54/00 (https://dejure.org/2000,4942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausstattungszusage eines GmbH-Gesellschafters: Auslegung der Zusage; Untergang bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB ; § 157 BGB ; § 765 BGB
    Harte Patronatserklärung; Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Ausstattungsanspruch einer Gesellschaft ; Anspruch auf Feststellung einer Ersatzpflicht ; Ansprüche einer Gesellschaft gegen den Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Harte Patronatserklärung; Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Ausstattungsanspruch einer Gesellschaft ; Anspruch auf Feststellung einer Ersatzpflicht ; Ansprüche einer Gesellschaft gegen den Gesellschafter

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91

    Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung

    Auszug aus OLG Celle, 28.06.2000 - 9 U 54/00
    Zutreffend ist allerdings die Ansicht der Berufung, dass der Wortlaut der vom Beklagten abgegebenen Erklärung weitestgehend dem typischen Wortlaut einer sog. 'harten Patronatserklärung' entspricht (vgl. hierzu BGHZ 117, 127/129 mit umfangreichen Nachweisen aus dem Schrifttum).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 94/05

    Sportgate-Verfahren zurückverwiesen

    Dabei kommt es entgegen der Ansicht der Parteien und des Landgerichts nicht darauf an, wie sich eine "Patronatserklärung" bzw. "Liquiditätszusage" eines Gesellschafters in der Insolvenz auswirkt (siehe hierzu einerseits OLG Celle OLGR Celle 2001, 39 f., andererseits OLG München ZIP 2004, 2101 ff.).
  • OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04

    Anfechtbarkeit der Aufhebung einer harten Patronatserklärung in der Krise des

    Der entgegenstehenden Ansicht des OLG Celle (Urt. v. 28.6.2000 - 9 U 54/00, OLGR Celle 2001, 39 = JURISDok. Nr.KORE709902000), dass der Ausstattungsanspruch der Schuldnerin mit Eröffnung des (dortigen) Gesamtvollstreckungsverfahrens untergehe und deshalb der Schuldnerin auch kein Schadensersatzanspruch zustehen könne, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BFH, 25.10.2006 - I R 6/05

    Passivierung von Verpflichtungen aus Patronatserklärungen

    Wird die Erklärung gegenüber dem Schuldnerunternehmen abgegeben, steht diesem im Fall der Krise oder der Insolvenz (strittig, a.A. Oberlandesgericht --OLG-- Celle, Urteil vom 28. Juni 2000 9 U 54/00, OLGR Celle 2001, 39) ein unmittelbar durchsetzbarer Anspruch gegen den Patron zu (OLG München, Urteil vom 22. Juli 2004 19 U 1867/04, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2004, 2102; Kiethe, ZIP 2005, 646, 649 f.).
  • OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13

    Ehemaliges Technologiezentrum Blomenburg Venture Park - Kreis Plön und Gemeinde

    Die Ausstattungspflicht der Gesellschafter erstreckt sich demnach nicht auf die Bereitstellung von Geldleistungen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung oder zum Ausgleich von Verbindlichkeiten der in der Insolvenz befindlichen Schuldnerin (so auch OLG Celle, Urteil vom 28. Juni 2000 - 9 U 54/00, zitiert nach [...], dort Rn. 22 f.; a.A. für sog. "harte" Patronatserklärungen, um die es hier nicht geht, OLG München, Urteil vom 22. Juli 2004 - 19 U 1867/04, ZIP 2004, 2102, 2104; offen gelassen von BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, zitiert nach [...], dort Rn. 14 - Boris Becker / Sportgate).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 138/06

    Harte, konzerninterne Patronatserklärung

    Der Ansicht des OLG Celle (OLG Report Celle 2001, 39, 40), wenn - wie hier mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens - der Zweck der Erklärung - Sicherung der Teilnahme der Gesellschaft am Wirtschaftsleben - verfehlt worden sei, bestehe eine Verpflichtung zur weiteren Stützung der Gesellschaft nicht mehr, der Ausstattungsanspruch wandele sich nicht in eine Verpflichtung des Erklärenden um, die Gesellschaft mit Mitteln zur Befriedigung der Vollstreckungsgläubiger auszustatten, weil hiermit allein dem Interesse der Gläubiger gedient werde, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • LG München I, 18.12.2003 - 12 O 13994/02

    Streit um Ansprüche aus einer sog. "harten Patronatserklärung"; Zahlungsanspruch

    Der Beklagte beruft sich insoweit auf ein Urteil des OLG Celle vom 28.06.2000, Az.: 9 U 54/00 (OLGR Celle 2001, 39; Anlage LO & R 4 a und b).
  • LG Frankfurt/Main, 02.08.2006 - 4 O 40/06

    Geltendmachung von Rechten aus einer Patronatserklärung gegen den Patron durch

    Entgegen der Ansicht des OLG Celle geht das Gericht nicht davon aus, dass mit hintritt der Insolvenz der Schuldnerin die weitere Pflicht zur Unterstützung für die Patronin entfällt (siehe OLG Celle vom 28.06.2000, OLGR Celle 2001, 39).
  • LG München II, 25.02.2004 - 5 O 6088/02

    Herleitung von Zahlungsansprüchen aus einer Patronatserklärung; Voraussetzungen

    Wie das OLG Celle (a.a.O.; die Entscheidung ist im Übrigen rechtskräftig, vgl. GmbHR 2001, 303) überzeugend ausgeführt hat, würde sich eine solche interne - also ohne Beteiligung der Gläubiger abgegebene - Patronatserklärung nur auf das (interne) Verhältnis zwischen dem Patron und der GmbH beziehen und bezwecken, die Gesellschaft lebensfähig zu erhalten und die Beantragung sowie Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch die Abwehr einer Überschuldung zu verhindern.
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